Dauergrabpflege

Langfristige Sicherheit

Viele unserer Kundinnen und Kunden vertrauen uns die Pflege einer Grabstätte dauerhaft an – sei es, weil sie nicht vor Ort leben, die Pflege aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst übernehmen können oder weil sie die Friedhofsbesuche ganz bewusst als Zeit zum Innehalten und als Gelegenheit zur inneren Zwiesprache gestalten möchten.

Immer mehr Menschen haben auch den Wunsch, ihre Angehörigen zu entlasten, oder möchten schlicht selbst entscheiden, wie ihre letzte Ruhestätte einmal gestaltet und gepflegt werden soll. Sie nutzen daher die Möglichkeit, einen Dauergrabpflegevertrag bereits zu Lebzeiten abzuschließen.

Bei einem Dauergrabpflegevertrag handelt es sich um einen Treuhandvertrag, der Ihre Interessen optimal schützt. Die zuständige Treuhandstelle, in unserem Fall die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG, verwaltet die bei Vertragsabschluss eingezahlten Gelder und kontrolliert, dass die im Vertrag festgehaltenen Leistungen von uns wie vereinbart erbracht werden.

Ob der Vertrag über die Mindestlaufzeit von fünf Jahren oder länger geschlossen werden soll und welche Dienstleistungen er umfasst, bestimmen allein Sie. Auf diese Weise können Sie die Grabgestaltung und -pflege bis ins Detail regeln – und sind darüber hinaus von künftigen Preissteigerungen nicht betroffen.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein unverbindliches individuelles Angebot.